Fünf Schritte zur häuslichen Beatmung |
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in der Klinik, ermitteln mit den Klinikärzten und der Station den vorläufigen Leistungsumfang und beziehen – falls erforderlich – bereits andere Fachdisziplinen mit ein.
Hotline: 07 11 - 8 82 00 76 10
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Voraussetzung für die Genehmigung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt. Diese fordern wir für Sie an.
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege reichen wir zusammen mit Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Zeitgleich senden wir Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag zu und stimmen die Kostenübernahme ab.
Zusammen mit Ihnen klären wir, ob die Versorgung im häuslichen Umfeld möglich ist oder Veränderungen erforderlich sind. Gleichzeitig organisieren wir in Kooperation mit Ihrem Hausarzt und der Klinik die häusliche Versorgung. Soweit möglich, lernen Sie einen Teil des Pflegeteams bereits in der Klinik kennen, wo auch eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Einarbeitung stattfinden kann.
Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind und alle notwendigen Gerätschaften vor Ort bereit stehen, kann die Entlassung nach Hause erfolgen.
Hotline: 07 11 - 8 82 00 76 10
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"Ihr Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist gesetzlich verbrieft. Nutzen Sie Ihre Rechte! Die Sozialgerichte sind versichertenfreundlich. Soziale Rechte sind so auszulegen, dass beim Versicherten möglichst viel Leistung ankommt."

Ronald Richter
Rechtsanwalt, Vorsitzenderder "Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht" des Deutschen Anwaltsvereins



